So fing alles an: Heike übermalt Postkarten (siehe hier). Sie stellt sich in dem Beitrag folgende Frage:
„Gerade übermale ich eine Postkarte und denke, dass, da ich ja das Bild des ursprünglichen Künstlers nicht gänzlich übermale, ich es wegen der Urheberrechte gar nicht darf! Also schon, aber nicht öffentlich machen. Da schützt auch keine Namensnennung sagt der freundliche Anwalt am Telefon.
Oder ich muss es anders übermalen….“
In den Kommentaren von Heikes Blog schreibe ich
„Heike, kennst du von Rauschenberg den ausgelöschten de Koonig?
https://en.wikipedia.org/wiki/Erased_de_Kooning_Drawing
Ich habe mit Jürgen eine Zeit lang gemeinsam gezeichnet. Wir haben jedoch den anderen nicht übermalt sondern fortgesetzt. Magst du mir ein Portrait von dir senden, dann führe ich es fort oder übermale auch Stellen und sende es an Jürgen weiter. Mal schauen, wo er es hinsendet. Er ist für solch ein Projekt immer zu haben.
Wichtig ist, dass du ein großes Papier nimmst. Du kannst es falten, das macht die Sache noch interessanter.
Und wichtig ist, dass die anderen nicht ganz ausgelöscht werden.
Ich hoffe, dir gefällt mein Vorschlag, wenn nicht ist auch nicht so schlimm, liebe Grüße von Susanne“
Einige Tage später fand ich von Heike ein großes Blatt mit einem Selbstportrait und viel Raum zum Übermalen in meinem Briefkasten und habe mit weißem Softpastell Teile ausgelöscht und mit Rötel und Kohle Teile hinzugefügt.
Eigentlich sollte es nun weiter zu Jürgen. Jürgen ist auf große Reise. Wollen wir es ihm trotzdem senden und abwarten, bis er wieder im Lande ist und sich damit beschäftigen kann, Heike? Oder soll ich es weiter bearbeiten und es dann dir zu weiteren Bearbeitung zurück senden?
